Institut für Rechtsmedizin

Laufende Projekte

"Todeszeitschätzung durch Rückrechnung dokumentierter hochaufgelöster Körperauskühlungskurven bei ungeklärten Todesfällen“

Projektleitung

Prof. Dr. med. Christian Jackowski, Direktor, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern

Projektbeteiligte

Prof. Dr. med. Christian Jackowski, Direktor, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern
Med. pract. Kristina Bauer, Forensische Medizin, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern
M.Sc. Lea Siegenthaler, Zentrum für Physik und Ballistik, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern
Dr. Dr. hc. Beat Kneubühl, bpk consultancy gmbh
Prof. Dr. med. vet. Heiko Nathues, Vetsuisse, Universität Bern
Jürg Wyss, Condustrie - Met AG, Wetzikon

Projektdaten

Förderinstitution: Gebert Rüf Stiftung (Projekt-Nr. GRS-075/14)
Förderungsdauer: 07.2015 - 06.2017
Förderbeitrag: CHF 127'000.-

Abstract

Todeszeitschätzungen sind nahezu täglich im abendlichen TV Programm in Krimis oder den verschiedenen CSI Serien zu sehen. Die Genauigkeit mit der im TV der Todeszeitpunkt von Gewaltopfern geschätzt wird (z.B. Todeszeitpunkt gestern gegen 11.00 Uhr) entspricht leider bei weitem nicht der Realität. In realen Kriminalfällen kann die Todeszeit auf der Basis der etablierten Methoden nur in groben Zügen geschätzt werden und wird als möglicher Zeitintervall angegeben, der von wenigen Stunden bis mehrere Tage reichen kann. Die Todeszeitschätzung stellt jedoch eine zentrale Grundlage polizeilicher Ermittlungsarbeit dar, weil auf ihrer Basis Personen als Tatverdächtige eingeschlossen oder ausgeschlossen werden müssen.  Hier besteht ein erheblicher Mangel an Methoden, die eine genauere Bestimmung des Todeszeitpunktes ermöglichen.
Das vorliegende Projekt verfolgt das Ziel, eine neue Methode zur rückwirkenden Bestimmung des Todeszeitpunktes und die dafür nötige Infrastruktur als Produkt hin bis zur Marktreife zu entwickeln. Ein eigens für das Projekt neu entwickelter hochauflösender Temperaturmessfühler wird die individuelle Auskühlungskurve verstorbener Personen über einen kurzen Zeitraum am Ort der Auffindung dokumentieren. Auf der Basis der mathematischen Formel der Auskühlungskurven kann dann auf den Zeitpunkt des Auskühlungsbeginnes zurückgerechnet werden. Diese Methode soll zukünftig routinemässig im Rahmen der Todesermittlungsverfahren weltweit zum Einsatz kommen und die polizeiliche Ermittlungsarbeit verbessern.

Temperaturmessfühler