Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Legalinspektion

Äussere Leichenbesichtigung unter rechtsmedizinischen Gesichtspunkten im Auftrag der Strafuntersuchungsbehörde. Die Legalinspektion dient zur Sicherung der Identität, zur Diagnose der Todesart im engeren Sinne (Natürlich, Unfall, Suizid oder Tötungsdelikt) und der Todesursache sowie zur Todeszeitschätzung. Falls die Legalinspektion diese Fragestellungen nicht beantworten kann, wird gegebenenfalls eine Autopsie angeordnet.