Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Leichenschau

Erste ärztliche Besichtigung einer verstorbenen Person mit dem Ziel, die ärztliche Todesbescheinigung auszustellen. Die Leichenschau erfordert die persönliche Untersuchung des entkleideten Leichnams zwecks Feststellung von Todeszeichen und Verletzungen. Der Arzt muss ferner Gewissheit über die Identität der verstorbenen Person haben, die Todeszeit schätzen und – auch aufgrund von Erkundigungen - die Entscheidung treffen, ob ein natürlicher Todesfall oder ein aussergewöhnlichen Todesfall vorliegt. Beim aussergewöhnlichen Todesfall besteht eine Meldepflicht an die Polizei oder Staatsanwaltschaft.