Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Promille

Der Alkoholgehalt im Blut wird in Gewichts-Promille (1 Gew.‰ = ein Gramm Alkohol pro 1000 Gramm Blut) angeben. Ab 0.5 Gew. o/oo gilt die Fahrunfähigkeit gesetzlich als erwiesen. Tatsächlich können aber schon bei 0.3 Gew.‰ relevante Einschränkungen der Fahrfähigkeit bestehen. Tödliche Vergiftungen werden ab 4 Gew.‰ beobachtet. Bei lebenden Personen können aber auch wesentlich höhere Konzentrationen gemessen werden.