Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Diagnose des Todes

Rechtsmedizinisch beruht die Todesdiagnose auf der Feststellung der Sicheren Todeszeichen. In der Medizin gilt eine Person laut Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) als tot, wenn das Herz zum Stillstand gekommen ist und dadurch die Blutzirkulation im Organismus und damit auch im Gehirn unterbrochen ist, oder wenn ein vollständiger, irreversibler Funktionsausfall des Gehirns (Hirntod) besteht.