Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Genetischer Fingerabdruck

Genetischer Code der zur Identifikation von Personen und Zuordnung von Spuren sowie zur Sicherung einer Vaterschaft verwendet wird. Für den genetischen Fingerabdruck werden sog. nicht kodierende Sequenzen der Erbsubstanz (DNA) verwendet, die keine bekannte biologische Funktion besitzen. Aufgrund des genetischen Fingerabdruckes sind keine Aussagen über Eigenschaften und Erkrankungen eines Menschen möglich. Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Personen den gleichen genetischen Fingerabdruck besitzen beträgt weniger als 1/100 Milliarden. Die einzige Ausnahme sind eineiige Zwillinge, die genetisch gesehen identisch sind.