Wir weisen Sie darauf hin, dass die Mitarbeiter/Innen des Instituts für Rechtsmedizin dem Berufsgeheimnis unterliegen. Daher dürfen Informationen über Untersuchungen sowie Berichte und Gutachten, die in öffentlichem Auftrag durchgeführt wurden, ausschliesslich an den Auftraggeber (meistens die Staatsanwaltschaft) weitergeleitet werden. Ohne Zustimmung des Auftraggebers ist eine Auskunftserteilung an Dritte nicht zugelassen.