Weiterbildung

Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin

Grundlage für die Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin bildet das abgeschlossene Medizinstudium. Die Weiterbildung erstreckt sich über mindestens 5 Jahre, innerhalb derer eine mindestens 3-jährige fachspezifische Weiterbildung an einem rechtsmedizinischen Institut absolviert werden muss. Hinzu kommt ein halbes Jahr Allgemeine Pathologie sowie ein Jahr klinische Weiterbildung. Ferner gilt es eine aus einem praktischen und aus einem mündlichen Teil bestehende Facharztprüfung zu bestehen.

Fachtitel Forensischer Genetiker SGRM

Grundlage für die Weiterbildung für den Fachtitel "Forensischer Genetiker/in der SGRM" ist ein abgeschlossenes Studium in einem wissenschaftlichen Gebiet wie Biologie, Chemie, Forensische Wissenschaften oder Ähnlichem. Die Weiterbildung erstreckt sich über mindestens 5 Jahre, während deren drei Monate Erfahrungen in anderen Labors/Institutionen mit Bezug zur Forensischen Genetik gewonnen werden. Ferner gilt es eine aus einem praktischen und aus einem mündlichen Teil bestehende Fachtitel-Prüfung zu bestehen.

Fachtitel Forensische/r Toxikologin / Toxikologe SGRM und Forensische/r Chemikerin / Chemiker SGRM

Die Weiterbildung zum / zur Forensischen Toxikologin / Toxikologen SGRM oder Forensischen Chemikerin / Chemiker setzt eine fünfjährige, hauptberufliche Tätigkeit in einem entsprechenden Labor voraus, welches die Analysentätigkeiten und Begutachtungen für forensisch-chemische oder forensisch-toxikologische Fragestellungen durchführt. Neben einer naturwissenschaftlichen Promotion werden regelmässige Teilnahmen an Weiterbildungsveranstaltungen, die Erstattung von Gutachten, Erfahrungen in der Validierung von Verfahren, wissenschaftliche Publikationen und Forschungstätigkeit vorausgesetzt.

Fachtitel VerkehrsmedizinerIn SGRM

Grundlage für die Weiterbildung zum/zur „Verkehrsmediziner/in SGRM“ ist ein Facharzttitel in einem für die Verkehrsmedizin relevanten Fachgebiet. Die Weiterbildung erstreckt sich über mindestens 2 Jahre mit einem Arbeitspensum von mindestens 50%. Weiter ist ein theoretisches Weiterbildungscurriculum zu absolvieren. Der Fachtitel wird nach Bestehen einer Prüfung verliehen.