Fachtitel Forensische/r Toxikologin / Toxikologe SGRM und Forensische/r Chemikerin / Chemiker SGRM
Die Weiterbildung zum / zur Forensischen Toxikologin / Toxikologen SGRM oder Forensischen Chemikerin / Chemiker setzt eine fünfjährige, hauptberufliche Tätigkeit in einem entsprechenden Labor voraus, welches die Analysentätigkeiten und Begutachtungen für forensisch-chemische oder forensisch-toxikologische Fragestellungen durchführt. Neben einer naturwissenschaftlichen Promotion werden regelmässige Teilnahmen an Weiterbildungsveranstaltungen, die Erstattung von Gutachten, Erfahrungen in der Validierung von Verfahren, wissenschaftliche Publikationen und Forschungstätigkeit vorausgesetzt.