Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Aussergewöhnlicher Todesfall (agT)

Todesfall, der bei der ärztlichen Leichenschau nicht mit hinreichender Sicherheit auf ein natürliches Geschehen (natürlicher Tod) zurückgeführt werden kann. Zum agT zählen alle nicht-natürlichen (gewaltsamen) Todesfälle wie Unfälle, Suizide, Tötungsdelikte oder medizinische Behandlungsfehler und alle unklaren Todesfälle, bei denen eine Gewalteinwirkung nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Ein agT muss vom leichenbeschauenden Arzt unverzüglich der zuständigen Strafuntersuchungsbehörde (Polizei oder Untersuchungsrichter) gemeldet werden. Bei jedem agT wird eine Legalinspektion durchgeführt.