Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

DNA

Deoxyribonukleinsäure (Deoxyribo Nucleic Acid). Molekül der Erbsubstanz mit der Form eine doppelläufigen Spirale. Wird in der Rechtsmedizin zur Identifikation und Zuordnung biologischer Spuren zu einem Menschen, sowie für Abstammungsuntersuchungen (Vaterschaft) verwendet. S. auch Fingerabdruck.