Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Facharzt für Rechtsmedizin

Eidgenössischer Facharzttitel. Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin kann werden, wer nach Abschluss des Medizinstudiums die geforderten Weiterbildungsbestimmungen der Vereinigung der Schweizer Ärzte (FMH) erfüllt und die Facharztprüfung besteht. Voraussetzungen sind, dass er/sie sich mindestens ein Jahr in einem Spital als klinisch tätiger Arzt/Ärztin und vier Jahre in einem Institut für Rechtsmedizin resp. ein Jahr in einem Pathologischen Institut oder einer psychiatrischen Klinik und drei Jahre in einem Rechtsmedizinischen Institut weiterbilden lässt.