Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Leichengift

Gibt es nicht. In gewissen Lehrbüchern und Nachschlagewerken werden gewisse Substanzen, die bei der Zersetzung der Eiweisse des Körpers entstehen und biologische Aktivitäten besitzen können (sog. Ptomaine) unter dem Begriff Leichengifte aufgeführt. Die geringen Mengen dieser Stoffe reichen jedoch niemals aus, einem Menschen zu schaden. Grundsätzlich kann man sich beim Kontakt mit Verstorbenen nicht vergiften!