Institut für Rechtsmedizin

Lexikon der Rechtsmedizin

Sterbehilfe

Die Beihilfe zum Suizid gem. StGB Art. 115 ist in der Schweiz nicht strafbar. Voraussetzung ist, dass der letztlich zum Tod führende Akt von der urteilsfähigen Person selbst durchgeführt wird und der Sterbegehilfe keine selbstsüchtigen Motive hat. Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen gem. StGB Art. 114) ist hingegen strafbar.