Forensische Medizin und Bildgebung

Im Zentrum stehen rechtsmedizinische Untersuchungen lebender und verstorbener Personen im Auftrag der Strafuntersuchungsbehörde. Das Ziel ist, zur Klärung von möglichen Straftatbeständen gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität beizutragen. Dazu gehören Leichenuntersuchungen an Fund- oder Tatorten (Legalinspektion), Schnittbildgebungsuntersuchungen sowie 3D Oberflächendokumentationen und Obduktionen sowie Untersuchungen lebender Personen inkl. Spurensicherung an Opfern und Tatverdächtigen (Körperverletzung, Kindesmisshandlung, Sexualdelikte, versuchte Tötungen etc.).

Darüber hinaus werden am IRM Bern Aktengutachten zu rechtsmedizinischen oder Behandlungsfehler-Fragestellungen auch im Sinne von Obergutachten erstellt. Auf der Basis der 3D Dokumentationen werden insbesondere im Rahmen von Delikten oder Verkehrsunfällen rekonstruktive Gutachten erarbeitet. Dynamische Rekonstruktionen von Tathergängen mit Schusswaffen (Ballistik) sowie bei scharfer und stumpfer Gewalt (forensische Physik) gehören ebenso zum Spektrum der Abteilung wie die Untersuchung der Gefährlichkeit geworfener, geschossener und geschlagener Objekte, „nicht‐letaler“ Waffen und anderer Geräte.

Das Dienstleistungsangebot der Forensischen Medizin umfasst im Speziellen die Todesfall-Untersuchungen durch eine äussere Leichenbesichtigung am Fund- oder Tatort (Legalinspektion) und/oder durch eine innere Leichenuntersuchung (Obduktion und Bildgebung), gegebenenfalls mit anschliessender histopathologischer Untersuchung.

Dies zur Abklärung von aussergewöhnlichen Todesfällen (Suizide, Unfälle, Todesfälle in Gewahrsam, Tötungsdelikte, Verkehrsunfälle inkl. Flugunfällen, medizinische Behandlungsfehler). Ausserdem unterstützt das IRM die Identifikationen in Einzelfällen und bei Massenereignissen.

Die Untersuchung von Todesfällen kann durch eine Dokumentation von Körper- und Objektbefunden mittels modernen bildgebenden Verfahren (3D optisches Oberflächenscanning, CT, postmortale Gefässdarstellung (Angiografie) und eventuell MRI) ergänzt werden, z.B. zur Dokumentation von geformten Verletzungen (Biss, Tatwerkzeug-, Schuh-, Pneuabdruckspuren etc.) sowie zur radiologischen 3D Visualisation von komplexen Tathergängen bzw. Unfallrekonstruktionen basierend auf "3D Real Data".

Auch bei klinischen Untersuchungen können die modernen bildgebenden Verfahren, zum Beispiel MRI-Untersuchungen des Halses bei mutmasslichen Opfern einer Strangulation und 3D optisches Oberflächenscanning zur Dokumentation von geformten Verletzungen zwecks Tatrekonstruktion und Identifikation des Tatwerkzeugs eingesetzt werden.

Die forensischen 3D Rekonstruktionen sind sehr hilfreich bei der Klärung von:

  • Tötungsdelikten
  • Schussverletzungen
  • Verkehrsunfällen
  • Arbeitsunfällen

Die Untersuchung lebender Personen mit Spurensicherung (gewaltbetroffene und evtl. tatverdächtige Person) zur Abklärung von:

  • Körperverletzungen
  • Kindesmisshandlungen
  • Sexualdelikten

-> Zwecks Dokumentation der Verletzungen und Spurensicherung, ist eine frühzeitige Untersuchung angezeigt. Anlaufstellen für Gewaltbetroffene (RechtsmedizinerIn wird beigezogen, auch wenn noch keine polizeiliche Anzeige erfolgt ist):

  • Körperverletzungen erwachsener Personen: Notfallzentrum Inselspital Bern (für Personen ab 16 Jahren), Tel.: 031 632 24 02
  • Kindesmisshandlungen/Sexualdelikte bei Kindern: Notfallzentrum Kinderklinik (für Kinder bis 16 Jahre), Tel.: 031 632 92 77
  • Sexualdelikte an Frauen: Frauenklinik / Zentrum für sexuelle Gesundheit (für Frauien und Mädchen ab 16 Jahren), Tel.: 031 632 12 60

Die forensische Physik untersucht die scharfe und stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Menschen. Mittels verschiedener Verfahren werden die Phänomene, welche in der forensischen Praxis auftreten untersucht:

  • Die Gefährlichkeit von geschlagenen und geworfenen Gegenständen kann durch Schlagenergiemessungen und Wurfenergiemessungen untersucht werden.
  • Die mechanische Gefährlichkeit von Flüssigkeitsstrahlen z. B. Pfefferspray kann mit Hilfe von Druckmessungen und Hochgeschwindigkeitsaufnahmen bestimmt werden.
  • Stich- und Schlagereignisse können anhand eines Fallturms rekonstruiert werden.
  • In Zusammenarbeit mit der mechanischen Werkstatt können eine Vielzahl an Situationen zur Fallrekonstruktion nachgestellt werden.
  • Die Gefährlichkeit von Knallereignissen kann mit Hilfe von Knalldruckmessungen bestimmt werden.

Die forensische Ballistik wird in die zwei Hauptgebiete allgemeine Ballistik (Innen-, Aussen- und Zielballistik) und Wundballistik geteilt.
Die allgemeine Ballistik untersucht die verschiedenen Phasen der Schussentwicklung, von der Zündung bis zum Treffer. Beispiele solcher Untersuchungen sind die Flugbahnrekonstruktion von Fernschüssen und das Messen des Abprall- oder Durchschussverhaltens verschiedener Geschosstypen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wenden wir zur Tatrekonstruktion besonderer Schussfälle an.
Die Wundballistik untersucht die Verletzungsmechanismen im biologischen Gewebe, was wir zur Begutachtung unüblicher Schussverletzungen mittels ballistischer Simulanzien nutzen. Es werden auch Untersuchungen zur Gefährlichkeit diverser Einsatzmittel der polizeilichen Behörden gemacht.
Wir besitzen dafür spezifische Geräte wie Dopplerradar, Geschwindigkeitsmessanlagen und Hochgeschwindigkeitskamera, um die Geschwindigkeit eines Geschosses in besonderen Situationen (Direktschuss, Durchschuss, Abpraller, usw.) zu messen, sowie Anlagen zur Herstellung diverser Simulanzien.
In gewissen Fällen kommen beide Bereiche zusammen, um besonders komplexe Schussfälle zu untersuchen und zu rekonstruieren. Wir arbeiten dafür sehr eng mit der Abteilung für Forensische Medizin und Bildgebung zusammen und können damit eine Schnittstelle zwischen Kriminaltechnik, Medizin und den Behörden darstellen. Dies erlaubt uns die Generierung von 3D-Modellen zur Visualisierung des Tatortes oder des Tatablaufes und den Vergleich der Flugbahnen mit der Topographie des Ortes.
Wir sind schweizweit und im Ausland tätig und erfüllen Gutachtenaufträge auf Englisch, Französisch, Italienisch und Deutsch, dies in Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern anderer Institute und Dienststellen. Wir bieten auch Ausbildungen für Forensiker, Kriminaltechniker und Mediziner im Bereich der End- oder Wundballistik an, wie zum Beispiel den jährlichen Swiss International Wound Ballistics Workshop.

Die zunehmend in der Praxis auftauchenden medizin-rechtlichen Fragen werden von Frau Dr. med. lic. iur. Josiane Zeyer-Brunner und Frau Dr. med. Isabel Arnold aufgegriffen und kompetent beantwortet.

Eine der zentralen Dienstleistungen des Medizinrechts beinhaltet unter anderem auch das Erstellen von Gutachten (Aktengutachten, Obergutachten) zu komplexen Themen wie:

z.B. Vorwurf einer Verletzung der Sorgfaltspflicht in der Ausübung einer medizinischen Tätigkeit (z.B. „Kunstfehler“/Behandlungsfehler)
sowie anderen Fragestellungen aus dem Zivil- und Strafrecht, die körperliche Integrität betreffend
Im Rahmen dieser Dienstleistung wird eine enge, nachhaltige Zusammenarbeit mit der Forensischen Medizin gepflegt.

Gestützt auf die 3D-Aufnahmen der Forensischen Bildgebung, ergänzt das ZFPB die Blutspurenanalysen durch die ballistischen Rückrechnungen der Flugbahnen von Blutstropfen. Diese können auch mit 3-D Rekonstruktionen von Schussfällen kombiniert werden.

Behandlungsfehler, Aktengutachten

Obergutachten

Die forensische Entomologie ist eine nationale Anlaufstelle für forensische Insektenuntersuchungen unter anderem zur Abschätzung der Liegezeit von Verstorbenen.