Wann und zu welchem Zweck wird ein Leichnam ins Institut für Rechtsmedizin überführt?
In der Regel erfolgt die Überführung einer verstorbenen Person ans Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern im Auftrag der Staatsanwaltschaft, wenn ein Todesfall als aussergewöhnlicher Todesfall gilt. Das ist immer dann der Fall, wenn der/die Arzt/Ärztin welche/r die Todesfeststellung macht, nicht von einem natürlichen Todesfall ausgehen kann oder darf und im Rahmen einer anschliessenden Legalinspektion auch keine zufriedenstellende Klärung herbeigeführt werden kann. Ziel der Überführung können also z.B. die Sicherung der Identität und/oder weiterführende Untersuchungen sein. Letztere schliessen in aller Regel eine postmortale Schnittbildgebung (Computertomographie und gegebenenfalls Magnetresonanztomographie) sowie eine Obduktion ein. In Abhängigkeit vom Fall werden weitere Untersuchungen (Mikroskopie, Mikrobiologische Untersuchungen, Toxikologische Untersuchungen, Molekularbiologische Untersuchungen) eingeleitet.