Informationen für Angehörige

Sehr geehrte Hinterbliebene
 

Da sie vermutlich aktuell mit einem Todesfall in Ihrem familiären Umfeld oder Freundeskreis konfrontiert sind, wenn sie diese Seite aufrufen, möchten wir Ihnen zunächst unser aufrichtiges Beileid ausdrücken und Ihnen viel Kraft und gegenseitigen Rückhalt in dieser schwierigen Zeit wünschen.
 

Gerne beantworten wir Ihnen an dieser Stelle einige regelmässig aufkommende Fragen, um Sie über die Abläufe am Institut für Rechtsmedizin (IRM) zu informieren.

 

In der Regel erfolgt die Überführung einer verstorbenen Person ans Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern im Auftrag der Staatsanwaltschaft, wenn ein Todesfall als aussergewöhnlicher Todesfall gilt. Das ist immer dann der Fall, wenn der/die Arzt/Ärztin welche/r die Todesfeststellung macht, nicht von einem natürlichen Todesfall ausgehen kann oder darf und im Rahmen einer anschliessenden Legalinspektion auch keine zufriedenstellende Klärung herbeigeführt werden kann. Ziel der Überführung können also z.B. die Sicherung der Identität und/oder weiterführende Untersuchungen sein. Letztere schliessen in aller Regel eine postmortale Schnittbildgebung (Computertomographie und gegebenenfalls Magnetresonanztomographie) sowie eine Obduktion ein. In Abhängigkeit vom Fall werden weitere Untersuchungen (Mikroskopie, Mikrobiologische Untersuchungen, Toxikologische Untersuchungen, Molekularbiologische Untersuchungen) eingeleitet.

In der Regel werden die Untersuchungen umgehend nach der Überführung zu uns begonnen, je nach Tageszeit der Überführung geschieht das noch gleichentags oder sonst am kommenden Arbeitstag. Sofern nicht spezielle Fallumstände einen längeren Verbleib der verstorbenen Person im Institut erfordern, erfolgt die Leichenfreigabe innert 1-2 Arbeitstagen durch die Staatsanwaltschaft. Anschliessend kann der Leichnam sofort von einem Bestatter abgeholt und die Bestattung organisiert werden.

Die Arbeit mit den verstorbenen Personen ist fachlich und emotional anspruchsvoll und am Institut für Rechtsmedizin jederzeit durch einen sehr pietätvollen Umgang geprägt. Dabei werden auch die Bedürfnisse der Angehörigen soweit als möglich berücksichtigt. Unsere Präparatoren wenden viel Zeit, Geschick und Einfühlungsvermögen auf, damit die verstorbenen Personen den Angehörigen in einem angemessenen Zustand übergeben werden können, der vielfach ansehnlicher ist, als vor den Untersuchungen. Unsere Präparatoren leisten in der Wiederherstellung auch schwer verletzter Leichname eine ausgezeichnete Arbeit.

Die Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin erfolgen in der Regel im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Diese ist die sogenannte „Geheimnisherrin“. Unsere Berichte gehen also ausschliesslich an die Staatsanwaltschaft und nicht an Dritte. Das hat zur Konsequenz, dass wir auch Sie als Angehörige erst und nur in dem Umfang direkt informieren dürfen, wie es die Staatsanwaltschaft gestattet. Dafür bitten wir um Verständnis. Gleichwohl haben wir grösstes Verständnis für den Wunsch Angehöriger auch über die Untersuchungsresultate informiert zu werden. Dafür bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können sich nach Abschluss der Untersuchungen an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden und um Einsicht in die Unterlagen bitten. Die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden, ob Ihnen Einsicht gewährt wird.
Möchten Sie direkt durch uns z.B. in einem persönlichen Gespräch orientiert werden, braucht es dafür das Einverständnis der zuständigen Staatsanwaltschaft, das wir wenn möglich gern für Sie einholen. Rufen Sie uns dazu an und lassen sich mit der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt verbinden.

Bei diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Sollte vor der Überführung in unser Institut keine Abschiednahme von der verstorbenen Person mehr möglich gewesen sein, was aus vielerlei möglichen Gründen nicht selten vorkommt, empfehlen wir eine Abschiednahme mit und beim Bestatter zu organisieren. Grundsätzlich ist eine Abschiedsnahme auch im Institut möglich, jedoch dienen die Räumlichkeiten bei uns im Institut primär dem Zwecke der Konfrontationsidentifikation.

Wünschen die Angehörigen die Aufklärung der Todesursache und eine Staatsanwaltschaft wurde nicht involviert oder diese beauftragt keine weiterführenden Untersuchungen, führen wir die Untersuchungen verstorbener Personen auch im Privatauftrag durch. Dann werden die Berichte auch direkt an die auftraggebenden Personen gesendet. Bitte wenden sie sich bei diesbezüglichen Fragen zu Bürozeiten an unsere Tagesärztin oder Tagesarzt (erreichbar über 031 684 01 00) und ausserhalb der Bürozeiten über die Kantonspolizei an den Pikettdiensthabenden Rechtsmediziner. Sie können sich dann hinsichtlich sinnvollen Untersuchungsumfangs und zu erwartenden Kosten beraten lassen.