Forensische Toxikologie und Chemie

Die Abteilung FTC gliedert sich in zwei Bereiche. In der Forensischen Toxikologie werden Alkohol-, Drogen- und Medikamentenwirkstoffe sowie Giftstoffe (Xenobiotika) und Alkoholkonsum-Marker in Körperflüssigkeiten, Organen und  Haaren von Lebenden und Verstorbenen bestimmt. Im Bereich  Forensische Chemie werden hingegen Sicherstellungen von Drogen und sonstigen Chemikalien auf Betäubungsmittel oder Syntheseausgangsstoffe untersucht sowie Rückstände von Brandbeschleunigern bei Verdacht auf Brandstiftung. Neben der Labor-Dienstleistung und den gutachterlichen Tätigkeiten auf diesen Gebieten liegen die Schwerpunkte der Abteilung in der Entwicklung neuer Verfahren - vor allem LC-MS/MS-basierter Verfahren -  und in der angewandten Forschung. Wir sind an klinischen Studien beteiligt, bei denen Alkoholkonsum-Marker in der Diagnostik zum Einsatz kommen, sowie an weiteren klinischen Studien, bei denen der hochempfindliche Nachweis von Xenobiotika im Organismus notwendig ist. Die Analyse in Körperflüssigkeiten und „alternativen Matrices“ (Oral Fluid, Haare, Kapillarblut, Dried Blood Spots)  stehen dabei im Vordergrund.

Die Dienstleistungen der Abteilung Forensische Toxikologie und Chemie werden für regionale, nationale und internationale Auftraggeber erbracht. Die Auftraggeber sind Justiz-, Polizei- oder Zollbehörden sowie niedergelassene Ärzte, Kliniken, universitäre Institutionen und Versicherungen. Firmen, die eine entsprechende Vereinbarung mit ihren Angestellten/Mitarbeitern getroffen haben, können Proben im Rahmen von Workplace-Drug-Testing und Workplace-Monitoring bei uns analysieren lassen. Aufträge von Privatpersonen werden in der Regel nicht angenommen.

  • Blutalkoholbestimmung bei Verdacht FIAZ und bei anderen Delikten sowie klinischen Fällen
  • Bestimmung von Drogen, Medikamentenwirkstoffen und organischen Verbindungen in Blut und Urin bei Verdacht FUD und / oder FUM sowie Nachweis dieser Substanzen bei Tatverdächtigen und Opfern von Kriminalstraftaten und in klinischen Fällen. Screening-Verfahren und quantitative Bestätigungsanalysen
  • Bestimmung von K.O.-Mittel (GHB, Narkotika, andere psychoaktive Wirkstoffe) in Blut, Urin, Haaren
  • Haaranalysen auf Drogen, Medikamente und Ethylglucuronid (für Fahreignung, Abstinenzkontrolle, Abklärung von Konsumgewohnheiten)
  • Abstinenz-Kontrolle in der Alkoholentzugs- und Alkoholentwöhnungstherapie (EtG und EtS in Blut und Urin sowie Phosphatidylethanol in Blut)
  • Bestimmung von Designerdrogen und synthetischen Cannabinoiden (Blut, Urin, Haare)
  • Bestimmung von flüchtigen Substanzen mit Headspace-GC-MS und HS-GC-FID
  • Spezielle chemisch-toxikologische Analysen für klinische und versicherungstechnische Fragestellungen

Untersuchungsverfahren wie bei Lebenden, jedoch mit unterschiedlicher Fragestellung und zusätzlichen Untersuchungsmaterialien (post-mortem): 

  • Einfluss von Drogen, Medikamenten und Alkohol
  • Nachweis von Alkohol, Drogen, Medikamentenwirkstoffen, organischen Substanzen und Abbauprodukten in Blut, Urin, Geweben, Organen, Haaren bei (aussergewöhnlichen) Todesfällen
  • Alkoholkonsummarker (Ethylglucuronid, Ethylsulfat)
  • Cyanid- und Kohlenmonoxid-Bestimmung
  • Spezialanalyse bei Vergiftungsfällen mit entsprechendem Verdacht
  • Analyse von Betäubungsmitteln (Cannabis, Heroin, Kokain, Ecstasy, Designerdrogen etc.)
  • Stoffvergleich (basierend auf Gehaltsanalysen)
  • Profiling für Heroin zum Stoffvergleich von Heroin
  • Spurenanalysen mit Ionenmobilitätsspektrometer
  • Organisation von Ringversuchen
  • Analyse von Dopingmitteln
  • Analyse von „Research Chemicals“ (Neue Psychoaktive Substanzen, Designerdrogen, „Recreational Drugs“, „Nahrungsergänzungsmitteln“)

Forensisch chemische Analyse von Brandschuttproben und sonstigen Asservaten auf Brandbeschleuniger

  • ASTRA-Sachverständigen-Gutachten zur Fahrfähigkeit (FIAZ, FUD, FUM)
  • Berechnung/Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration auf den Zeitpunkt des Ereignisses
  • Berechnung und Bewertung von Nachtrunkangaben
  • Beurteilung von Angaben zum Nachtrunk nach erfolgter Begleitstoffanalytik
  • Gutachten nach Aktenlage (Forensische Toxikologie und Forensische Chemie)