Sie müssen sich einer verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchung unterziehen? Dann sollen Ihnen die folgenden Ausführungen helfen, das Prozedere einer verkehrsmedizinischen Untersuchung zu verstehen. Lesen Sie bitte den ganzen Text.
Eignungsuntersuchung (Begutachtung, Kurzbegutachtung, Kurzbeurteilung)
Sie wurden von der zuständigen Behörde aufgefordert, sich einer Eignungsuntersuchung zu unterziehen. Sobald wir von Ihnen oder der Behörde den schriftlichen Auftrag zur Eignungsuntersuchung erhalten haben, senden wir Ihnen die Rechnung für den Kostenvorschuss zu. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Nach Begleichen des Kostenvorschusses erhalten Sie einen Termin. Wir vergeben telefonisch keine Termine, am einfachsten nehmen Sie per Email mit uns Kontakt auf.
Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können, kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden.
Die verkehrsmedizinische Untersuchung dauert etwa 1-2 Stunden. Sie umfasst ein ausführliches Gespräch über Ihren Gesundheitszustand, eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme. Auch werden Sie gebeten, eine Urinprobe abzugeben. Bei Verdacht auf eine Substanzproblematik (Alkohol, Drogen, Medikamente) werden im Allgemeinen zwei Büschel Haare – wenn immer möglich ohne kosmetische Beeinträchtigung – sichergestellt. In ausgesuchten Fällen können ergänzende Untersuchungen (z.B. des Gesichtsfeldes) erfolgen. Die Begutachtung wird durch eine qualifizierte ärztliche Fachperson durchgeführt. Sie können sich zur Untersuchung von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.
Haben Sie bekannte Erkrankungen? Dann bitten wir Sie, schon an die Begutachtung einen Bericht Ihres/Ihrer behandelnden Arztes/Ärztin mitzubringen; damit beschleunigen Sie die Gutachtenerstellung. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn Sie allenfalls vorhandene Resultate von Urinkontrollen auf Drogen oder ähnliche Laborergebnisse mitbringen. Eventuell benötigen wir nach dem Begutachtungstermin weitere medizinische Informationen von Ihren behandelnden Ärzten/¨Ärztinnen. Dazu müssen Sie diese nach der Untersuchung in verkehrsmedizinischen Fragestellungen schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.
Nach der Untersuchung wird der Bericht im Allgemeinen innert zweier Monate an die zuständige Behörde gesandt. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen. Wenn die charakterliche oder kognitive Fahreignung zur Diskussion steht, werden Sie an einem zweiten Termin von einer Fachperson für Verkehrspsychologie untersucht. Die Eignungsuntersuchungen erfolgen nur auf Deutsch. Falls Sie nicht (ausreichend) Deutsch sprechen, bitten wir Sie, an die Untersuchung eine gut Deutsch sprechende Person Ihres Vertrauens mitzubringen. Falls Sie dies nicht wollen/können, bieten wir für den Untersuchungstermin einen anerkannten Übersetzer auf. Die Kosten für diese Übersetzung gehen zu Ihren Lasten.
Abstinenzkontrolle
Nach Wiederzulassung/Belassung des Führerausweises mit Auflagen (Sie haben also einen Führerausweis)
Falls die Abstinenzkontrolle nach einer Eignungsuntersuchung bei uns erfolgt, erhalten Sie rechtzeitig ein Aufgebot für die Abstinenzkontrolle. Sollten Sie dieses bis etwa einen Monat vor dem geforderten Termin nicht erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Die Verantwortung für die Durchführung der Abstinenzkontrolle gegenüber der anordnenden Behörde liegt bei Ihnen.
Falls Sie die Eignungsuntersuchung nicht bei uns durchgeführt haben, müssen Sie uns rechtzeitig (etwa 1-2 Monate vor dem verlangten Termin) die entsprechende Verfügung der Behörde zukommen lassen. In beiden Fällen erhalten Sie die Rechnung für den Kostenvorschuss und den Termin für die Abstinenzkontrolle. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können, kann die Abstinenzkontrolle nicht durchgeführt werden.
Nach Sicherungsentzug (Sie haben also keinen Führerausweis)
Auflagen zur Wiederzulassung zum Strassenverkehr:
- Einhalten einer Abstinenzzeit von mindestens 6 Monaten: Anmeldung bei uns zur Abstinenzkontrolle im Rahmen einer Kurzbegutachtung.
- Einhalten einer Abstinenzzeit von mindestens 12 Monaten: Dies bedingt eine zweimalige Abstinenzkontrolle, d.h. nach sechs Monaten Anmeldung zur ersten Abstinenzkontrolle, nach zwölf Monaten zur zweiten Abstinenzkontrolle im Rahmen einer Kurzbegutachtung.
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung für den Kostenvorschuss und den Termin für die Abstinenzkontrolle. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können oder der Kostenvorschuss nicht beglichen worden ist, erfolgt keine Abstinenzkontrolle.