Verkehrsmedizin, -psychiatrie und -psychologie

Die Abteilung Verkehrsmedizin, -psychiatrie und -psychologie führt im Auftrag von Strassenverkehrsämtern verkehrsmedizinische und -psychologische Begutachtungen der Fahreignung durch. Diese Gutachten erfüllen die gesetzlichen Vorgaben gemäss Art. 28a Abs. 1 lit. a und b Verkehrszulassungsverordnung (VZV).

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung erfolgt dann, wenn bei einem Fahrzeuglenker aufgrund einer Substanzabhängigkeit oder einer körperlichen Erkrankung Zweifel an der Fahreignung bestehen. Verkehrspsychiatrische und -psychologische Begutachtungen werden zur Klärung der Fahreignung bei psychischen Störungen, kognitiven Defiziten (z.B. nach Schädelhirnverletzungen, Demenz) oder mangelnder charakterlicher Eignung durchgeführt.

Die Fahreignungsbegutachtung umfasst je nach Fragestellung eine ausführliche somatische, psychiatrische und/oder verkehrspsychologische Untersuchung. Moderne chemisch-toxikologische Analysenmethoden wie z.B. Haaranalysen werden bei der Begutachtung von Substanzabhängigkeiten eingesetzt.

Die Abteilung VMPP hat ihren Standort an der Murtenstrasse 28 (www.bernmobil.ch). Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00-11.30 Uhr, 13.30-16.00 Uhr. Weitere Informationen sowie Merkblätter, Richtlinien und Zeugnisformulare finden Sie in den untenstehenden Downloads.

Sie müssen sich einer verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchung unterziehen? Dann sollen Ihnen die folgenden Ausführungen helfen, das Prozedere einer verkehrsmedizinischen Untersuchung zu verstehen. Lesen Sie bitte den ganzen Text.

Eignungsuntersuchung (Begutachtung, Kurzbegutachtung, Kurzbeurteilung)

Sie wurden von der zuständigen Behörde aufgefordert, sich einer Eignungsuntersuchung zu unterziehen. Sobald wir von Ihnen oder der Behörde den schriftlichen Auftrag zur Eignungsuntersuchung erhalten haben, senden wir Ihnen die Rechnung für den Kostenvorschuss zu. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Nach Begleichen des Kostenvorschusses erhalten Sie einen Termin. Wir vergeben telefonisch keine Termine, am einfachsten nehmen Sie per Email mit uns Kontakt auf.

Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können, kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung dauert etwa 1-2 Stunden. Sie umfasst ein ausführliches Gespräch über Ihren Gesundheitszustand, eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme. Auch werden Sie gebeten, eine Urinprobe abzugeben. Bei Verdacht auf eine Substanzproblematik (Alkohol, Drogen, Medikamente) werden im Allgemeinen zwei Büschel Haare – wenn immer möglich ohne kosmetische Beeinträchtigung – sichergestellt. In ausgesuchten Fällen können ergänzende Untersuchungen (z.B. des Gesichtsfeldes) erfolgen. Die Begutachtung wird durch eine qualifizierte ärztliche Fachperson durchgeführt. Sie können sich zur Untersuchung von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.

Haben Sie bekannte Erkrankungen? Dann bitten wir Sie, schon an die Begutachtung einen Bericht Ihres behandelnden Arztes mitzubringen; damit beschleunigen Sie die Gutachtenerstellung. Ebenfalls hilfreich ist es, wenn Sie allenfalls vorhandene Resultate von Urinkontrollen auf Drogen oder ähnliche Laborergebnisse mitbringen. Eventuell benötigen wir nach dem Begutachtungstermin weitere medizinische Informationen von Ihren behandelnden Ärzten. Dazu müssen Sie diese nach der Untersuchung in verkehrsmedizinischen Fragestellungen schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.

Nach der Untersuchung wird der Bericht im Allgemeinen innert zweier Monate an die zuständige Behörde gesandt. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen. Wenn die charakterliche oder kognitive Fahreignung zur Diskussion steht, werden Sie an einem zweiten Termin von einer Fachperson für Verkehrspsychologie untersucht. Die Eignungsuntersuchungen erfolgen nur auf Deutsch. Falls Sie nicht (ausreichend) Deutsch sprechen, bitten wir Sie, an die Untersuchung eine gut Deutsch sprechende Person Ihres Vertrauens mitzubringen. Falls Sie dies nicht wollen/können, bieten wir für den Untersuchungstermin einen anerkannten Übersetzer auf. Die Kosten für diese Übersetzung gehen zu Ihren Lasten.

Abstinenzkontrolle

Nach Wiederzulassung/Belassung des Führerausweises mit Auflagen (Sie haben also einen Führerausweis)

Falls die Abstinenzkontrolle nach einer Eignungsuntersuchung bei uns erfolgt, erhalten Sie rechtzeitig ein Aufgebot für die Abstinenzkontrolle. Sollten Sie dieses bis etwa einen Monat vor dem geforderten Termin nicht erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Die Verantwortung für die Durchführung der Abstinenzkontrolle gegenüber der anordnenden Behörde liegt bei Ihnen.

Falls Sie die Eignungsuntersuchung nicht bei uns durchgeführt haben, müssen Sie uns rechtzeitig (etwa 1-2 Monate vor dem verlangten Termin) die entsprechende Verfügung der Behörde zukommen lassen. In beiden Fällen erhalten Sie die Rechnung für den Kostenvorschuss und den Termin für die Abstinenzkontrolle. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können, kann die Abstinenzkontrolle nicht durchgeführt werden.

Nach Sicherungsentzug (Sie haben also keinen Führerausweis)

Auflagen zur Wiederzulassung zum Strassenverkehr:

  • Einhalten einer Abstinenzzeit von mindestens 6 Monaten: Anmeldung bei uns zur Abstinenzkontrolle im Rahmen einer Kurzbegutachtung.
  • Einhalten einer Abstinenzzeit von mindestens 12 Monaten: Dies bedingt eine zweimalige Abstinenzkontrolle, d.h. nach sechs Monaten Anmeldung zur ersten Abstinenzkontrolle, nach zwölf Monaten zur zweiten Abstinenzkontrolle im Rahmen einer Kurzbegutachtung.

Nach der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung für den Kostenvorschuss und den Termin für die Abstinenzkontrolle. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können oder der Kostenvorschuss nicht beglichen worden ist, erfolgt keine Abstinenzkontrolle.

Sie müssen sich einer verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung (Charakter und/oder Kognition) unterziehen? Dann sollen Ihnen die folgenden Ausführungen helfen, das Prozedere einer verkehrspsychologischen Untersuchung zu verstehen. Lesen Sie bitte den ganzen Text.

Nur verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung (ohne verkehrsmedizinische Untersuchung)

Sie wurden von der zuständigen Behörde aufgefordert, sich einer Eignungsuntersuchung zu unterziehen. Sobald wir von Ihnen oder der Behörde den schriftlichen Auftrag zur Eignungsuntersuchung erhalten haben, senden wir Ihnen die Rechnung für den Kostenvorschuss zu. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Nach Begleichen des Kostenvorschusses erhalten Sie schriftlich einen Termin. Wir vergeben telefonisch keine Termine, am einfachsten nehmen Sie per Email mit uns Kontakt auf.

Am Untersuchungstag müssen Sie sich mit einem gültigen Reisepass, einem gültigen Ausländerausweis oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Falls Sie sich nicht ausweisen können, kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden.

Die verkehrspsychologische Untersuchung dauert in der Regel ca. 2 ½ Stunden. Sie umfasst ein ausführliches persönliches Gespräch sowie verschiedene Testverfahren. Die Untersuchung wird durch eine Fachperson für Verkehrspsychologie durchgeführt. Eine Begleitung durch eine Person Ihres Vertrauens ist nicht möglich. Weiter bitten wir Sie, allenfalls vorhandene Berichte von Verkehrstherapeuten, Suchtfachstellen o.ä. mitzubringen.

Nach der Untersuchung wird der Bericht im Allgemeinen innerhalb eines Monats an die zuständige Behörde gesandt. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen.

Eignungsuntersuchungen erfolgen auf Deutsch. Falls Sie der deutschen Sprache zu wenig mächtig sind, teilen Sie uns dies vorgängig mit. Wir werden dann einen anerkannten Übersetzer für die Untersuchung aufbieten. Die Kosten für die Übersetzung gehen zu Ihren Lasten. Eine Übersetzung durch Familienangehörige, Bekannte etc. wird nicht akzeptiert.

Verkehrspsychologische und verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung

Rechnungsstellung und Terminvergabe erfolgen gleichzeitig. Im Allgemeinen erhalten Sie für beide Untersuchungen zwei Termine an unterschiedlichen Tagen.

Beachten sie weiter die Ausführungen in den Abschnitten „Verkehrsmedizin/Eignungsuntersuchung“ und „Verkehrspsychologie/nur verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung“ (siehe oben).